Spenden aus dem Ausland an schweizerische Stiftungen neu steuerlich abziehbar

 

Rechtsfragen der grenzüberschreitenden Gemeinnützigkeit haben in den letzten Jahren zunehmend Bedeutung erlangt. So können neu auch ausländische Personen ihre Spenden an schweizerische gemeinnützige Stiftungen von den Steuern abziehen. Dies geht aus dem kürzlich publizierten "Schweizer Stiftungsreport 2011" hervor. Das Urteil "Persche" des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat zu dieser signifikanten Neuerung des grenzüberschreitenden Spendenverkehrs geführt, wie auf Seite 17 des Reports nachgelesen werden kann. Infolge der sog. Drittstaatenwirkung der Kapitalverkehrsfreiheit gilt dieses Gerichtsurteil auch für Spenden in die Schweiz. Personen mit Wohnsitz im Ausland (zur Zeit 17 europäische Länder, darunter Deutschland) können also ihre Spende (beispielsweise an die Sascha Roos Stiftung mit Sitz in Luzern) steuerlich zum Abzug bringen. Eine Graphik - ebenfalls auf Seite 17 des Stiftungsreports 2011 abgebildet - veranschaulicht, um welche Länder es sich dabei handelt.

 

Quelle: www.stiftungsreport.ch  (Stiftungsreport 2011: pdf, 1,4 MB)